19.04.2026
Aus gegebenem Anlass möchten wir alle Züchter darauf hinweisen, dass gemäß den geltenden Bestimmungen folgende Regelungen einzuhalten sind:
*Jeder Züchter, der drei oder mehr zuchtfähige Hündinnen hält, ist verpflichtet sich mit dem Vererinäramt in Verbindung zu setzen, und sich darüber zu Informieren ob ein Sachkundenachweis nach § 11 zu erbringen ist. Bei mehr als 3 Zuchtfähigen Hunden, sowie bei mehr als 3 Würfen pro Jahr, kann von einer gewerblichen Zucht gesprochen werden. Diese Entscheidung hängt wiederum vom jeweiligen Veterinäramt ab.
Diese Vorgaben dienen dem Wohl der Tiere sowie der Sicherstellung einer verantwortungsvollen und fachgerechten Zucht.
Wir bitten alle Züchter, diese Regelungen zu beachten und entsprechend umzusetzen.
Bei Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
JStriemer - 17:05:24 @