Zuchtbuchamt - Vorgehensweise
Unterlagen, die das Zuchtbuchamt benötigt

 

 

  • Deckscheine und Wurfmeldescheine können auf dem Postweg oder per Mail (Formular eingescannt) an das Zuchtbuchamt geschickt werden. Bitte vollständig ausgefüllt und bei ausländischen Hunden mit der Ü-Nummer ohne die ausländische Nummer. Die Deckscheine und Wurfmeldescheine finden Sie auf der Homepage unter Download/Formulare. Sie können von dort ausgedruckt werden. Wenn alle Daten der Zuchthunde aktuell im Zuchtbuch eingetragen sind, müssen keine Kopien der Ahnentafeln mitgeschickt werden.

  • Die Wurfabnahmeunterlagen müssen immer im Original an das Zuchtbuchamt geschickt werden. 
    Bitte achten Sie als Züchter darauf, dass der Zuchtwart die beiden Wurfabnahmeformulare vollständig ausfüllt. Oft wird die Spalte „Zuchtausschl. Fehler ja/nein“ auf der ersten Seite nicht ausgefüllt und oft wird auf der zweiten Seite die Spalte „Hoden“ „vergessen“. Wenn die Hoden bei den kleinen Rüden noch nicht fühlbar sind, dann sind sie eben noch nicht im Skrotum und das sollte erfasst werden. Es wird nicht in der Ahnentafel eingetragen und einen Zuchtausschluss stellt erst ein Zuchtrichter im Alter von mindestens 12 Monaten fest, wenn der Rüde vorgestellt wird. Es wurde schon vor einiger Zeit mitgeteilt, dass die Farbtafel nicht mehr zu verwenden ist. Bitte die Farben in das Wurfabnahmeprotokoll so eintragen, wie sie in der Ahnentafel stehen sollen. Der Wurf wird vom Zuchtwart in die Original-Ahnentafel der Mutterhündin eingetragen. Bitte den Zuchtwart evtl. daran erinnern. Deshalb muss die Original-Ahnentafel nicht mehr mit dem Wurfabnahmeprotokoll ans Zuchtbuchamt geschickt werden. Die Wurfabnahmeprotokolle werden immer noch meistens von den Züchtern an mich geschickt. Das ist nicht korrekt, weil der Züchter ja dann im Nachhinein – wenn der Zuchtwart unterschrieben hat und schon wieder weg ist – noch Eintragungen oder Änderungen im Wurfabnahmeprotokoll vornehmen könnte. Der Zuchtwart lässt eine Kopie beim Züchter, nimmt das Original und seine Kopie mit und schickt das Original an das Zuchtbuchamt.

  • Es werden immer noch viel zu oft Original-Ahnentafeln verschickt. Das Zuchtbuchamt braucht die Original-Ahnentafel nur, wenn:

        -  eine Zuchtzulassung eingetragen werden soll (mit PL-Untersuchung in Kopie, ZZP den ganzen Satz schicken zur Eintragung der ZZL)
        -  wenn eine Körung eingetragen werden soll (wenn nicht schon bei der ZZL geschehen)
        -  wenn ein FCI-Hund aus dem Ausland oder ein VDH-Hund vom VK oder CC gekauft wird und ins Zuchtbuch des CKD eingetragen werden soll.

  • Zur Erteilung eines Titels werden eine Kopie der Ahnentafel (Vorderseite, auf der der Hund beschrieben ist mit Haarart, Täto-Nr. usw.) und Kopien der entsprechenden Richterberichte benötigt. Keine Original-Ahnentafel. Den Titel können Sie gern selber in die Ahnentafel eintragen, wenn Sie das möchten, nötig ist das nicht. Der Titel gilt, wenn der Titel ins Zuchtbuch des CKD eingetragen ist und Sie die Urkunde in Händen haben.
    Bitte die Ausstellungsergebnisse selbst in die Ahnentafel eintragen und nur bei der ZZL und/oder Körung die Kopien der Richterberichte zur Bestätigung mitschicken.

  • Schreiben an das Zuchtbuchamt nur per normaler Post oder per Einwurfeinschreiben schicken. Ich war in der letzten Zeit wieder zweimal in der Stadt bei der Post und musste anstehen, um jeweils ein Einschreiben eines CKD-Züchters abzuholen. Ich werde das in Zukunft nicht mehr machen – die Einschreiben gehen dann zurück.

  • Ich bemühe mich, die Ahnentafeln zeitnah zu erstellen, nachdem ich die Wurfabnahmeunterlagen erhalten habe. Ich schicke Ihnen die Ahnentafeln per Mail zu mit der Bitte, diese auf Richtigkeit zu überprüfen. Ich danke allen Züchtern, die mir zeitnah eine Rückmeldung geben, dass die AT in Ordnung sind oder dass etwas zu korrigieren ist. Leider haben wir immer noch Züchter, die nichts von sich hören lassen. Irgendwann bekomme ich dann die Meldung von dem Schatzmeister, dass die Ahnentafeln bezahlt sind und ich sie rausschicken kann. Zu dem Zeitpunkt sind diese Ahnentafeln aber noch gar nicht gedruckt und fertig gestellt, weil ich noch keine Freigabe des Züchters hatte. Ich bitte Sie herzlich, geben Sie mir zeitnah die Rückmeldung, ob ich die AT wie gemailt drucken kann oder ob etwas zu ändern ist.

  • Leider kommt es immer noch vor, dass ich Deckmeldungen bekomme, ohne eingetragene Zuchtzulassung eines Elternteils. Auf Nachfrage bekomme ich dann zu hören, dass die Unterlagen zur ZZL alle vorhanden sind aber noch nicht beim Zuchtbuchamt zur Eintragung eingereicht worden waren. Laut unserer Zucht-Ordnung ist eine Zuchtzulassung erst gültig, wenn sie vom Zuchtbuchamt in der Ahnentafel eingetragen ist. Vorher darf die Hündin weder belegt werden noch darf ein Rüde decken. Das ist vielleicht vergleichbar mit dem Führerschein. Es reicht nicht, wenn Sie Fahrstunden genommen haben und fahren können. Ohne Prüfung und die Ausstellung eines Führerscheins dürfen Sie nicht fahren. Ein Deckakt ohne eingetragene Zuchtzulassung zieht eine Zuchtstrafe und die dreifache Eintragungsgebühr nach sich.