Zuchtbuchamt - vorläufige ZZP

Da inzwischen wieder Ausstellungen stattfinden entfällt die Regelung zur vorläufigen ZZP


Wegen der Corona-Pandemie können derzeit und auch wahrscheinlich in den nächsten Monaten keine Ausstellungen und auch keine Zuchtzulassungs-Prüfungen (ZZP) stattfinden. Um den Züchtern die Möglichkeit zu geben, junge Hunde trotzdem in die Zucht zu nehmen, haben wir das Formular "vorläufige ZZP" und die folgende Vorgehensweise beschlossen und entwickelt.:
 Der Züchter druckt sich das Formular "vorläufige ZZP" aus, geht damit zu seinem Tierarzt und läßt den Tierarzt die Dinge ausfüllen, die sonst der Zuchtrichter macht, wie z.B. ob die Fontanelle geschlossen ist oder ob ein Scherengebiss oder eine andere Zahnstellung festgestellt wird, wie viele Schneidezähne, usw. Das vom Tierarzt ausgefüllte Formular schickt der Züchter dann mit den Papieren des jeweiligen Hundes plus DNA Test und PL und eventuell vorhandenen Ausstellungsergebnissen ans Zuchtbuchamt. Vom Zuchtbuchamt wird dann eine Zuchtzulassung erteilt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.